Die Stufenzuordnung bei Neueinstellungen ist neben der Eingruppierung die zweite Komponente für die Entgeltgestaltung im öffentlichen Dienst. Anders als die Eingruppierung lässt die Stufenzuordnung große Gstaltungsmöglichkeiten zu. Neben der Erläuterung der Entgeltsystematik des TV‐L/TVöD wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die rechtssichere Stufenzuordnung bei Neueinstellung sowie bei Vertragsverlängerungen vermittelt. Ebenfalls erlangen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Kompetenzen auf dem Gebiet der Stufenlaufzeiten unter Berücksichtigung von Unterbrechungstatbeständen. Praktische Übungen sind Bestandteil des Seminars.

Kurzübersicht:

  • Entgeltsystematik TV‐L/TVöD
  • Stufenzuordnung bei Neueinstellung nach § 16 TV‐L/TVöD
  • Stufenzuordnung bei Vertragsverlängerung
  • Regelstufenlaufzeit im TV‐L/TVöD Entgeltsystem
  • Auswirkungen von Unterbrechungstatbeständen bei der Stufenlaufzeit

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Befristete Arbeitsverhältnisse stellen im Arbeitsrecht die Ausnahme dar. Allerdings wird im öffentlichen Dienst gerade bei der Begründung neuer Arbeitsverhältnisse vielfach davon Gebrauch gemacht. Im Seminar werden die Voraussetzungen für eine rechtssichere Befristung (mit und ohne Sachgrund) erläutert und die Problematik nicht rechtkonformer Befristungen vorgestellt. Inhaltlich werden zudem die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgezeigt, ebenso wie Optionen für die Beschäftigung bei Rentenbezug. Auch werden Sanktionsmöglichkeiten arbeitnehmerseitigen Fehlverhaltens dargestellt. Praktische Übungen zur Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind Bestandteil des Seminars.

Inhalte:

  • Grundlagen befristeter Arbeitsverträge
  • Sachgründe nach dem TzBfG und anderer Rechtsvorschriften
  • Gestaltung befristeter Arbeitsverträge
  • Voraussetzungen sachgrundloser Befristung
  • Auswirkungen fehlerhafter Befristungen
  • Inhalte eines Auflösungsvertrages
  • Auswirkungen von Rentengewährungen auf das Arbeitsverhältnis
  • rechtliche Wirkung von Kündigungsfristen
  • Formen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • arbeitgeberseitige/arbeitnehmerseitige Kündigung

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Auf keinem anderen Gebiet des Arbeitsrechts gab es in den letzten Jahren eine vergleichbare Veränderung wie im Urlaubsrecht. TVöD/TV-L enthalten keine abschließenden Regelungen zum Erholungsurlaub. Im Zusammenspiel mit den weiteren rechtlichen Grundlagen wie dem Bundesurlaubsgesetz sowie der europäischen und deutschen Rechtsprechung werden z.B. die anteilige Berechnung sowie Übertragungs- und Verfallregelungen erläutert. Der Umgang mit Sonderurlaubsverlangen unter Fortfall der Entgeltzahlung oder mit Arbeitsbefreiungstatbeständen wird ebenfalls dargestellt. Praktische Übungen sind Bestandteil des Seminars.

Inhalte:

  • Grundlagen des Erholungsurlaubs gem. § 26 TVöD/TV-L (Informationspflicht des Arbeitgebers, anteilige Berechnung, Versagungsmöglichkeiten, Rücknahme von Urlaub, Urlaub nach Krankheit etc.)
  • Urlaubsgeldberechnung gem. § 21 TVöD/TV-L bei Teilzeit
  • Rechtsprechungsübersicht zum BUrlG
  • Sonderurlaubsgewährung gem. § 28 TVöD/TV-L
  • Voraussetzungen für Arbeitsbefreiung gem. § 29 TVöD/TV-L
  • Allgemeine und besondere Arbeitsbefreiungstatbestände

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Das Seminar verfolgt das Ziel, Rechtssicherheit im Umgang mit Erkrankungen im Arbeitsverhältnis zu schaffen. Gerade bei den Bezugsfristen für die Entgeltfortzahlung sowie den Krankengeldzuschuss bestehen diverse Unsicherheiten. Der Bundesrechnungshof hat im Jahr 2011 festgestellt, das nahezu 90% der Berechnungen fehlerhaft erfolgten. Bestandteil des Seminars sind praktische Fälle, die in Kleingruppen gelöst werden.

Inhalte:

  • Umgang und Pflichten zur Anzeige eine Arbeitsunfähigkeit gem. § 3 EFZG
  • Überprüfungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
  • Besonderheiten einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland
  • Berechnung der Entgeltfortzahlungs- und Krankengeldzuschussfristen
  • Definition und Umgang mit Vorerkrankungen
  • Rechte des Arbeitgebers zu Auskünften
  • Voraussetzungen und Höhe des Krankengeldzuschusses

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Bei der Eingruppierung handelt es sich nach Aussage eines ehemalige vorsitzenden Richters des 4. Senats des Bundesarbeitsgericht um die Königsdisziplin des öffentlichen Tarifrechts. Schwierigkeiten bereitet das Eingruppierungsrecht durch die notwendige Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Für die tägliche Personalpraxis in der Verwaltung ist es notwendig, die Eingruppierungsgrundlagen gut zu kennen und rechtssicher zu beherrschen. Dieses Seminar thematisiert verschiedene Probleme im Umgang mit der rechtskonformen Eingruppierung und bietet praxisorientierte Lösungsoptionen und Handlungsempfehlungen. Zudem wird die aktuelle Entwicklung bei der Rechtsprechung aufgezeigt.

Inhalte:

  • Inhalte einer Stellenbeschreibung
  • „No go´s“ bei der Beschreibung von Tätigkeiten
  • rechtskonforme Übertragung der auszuübenden Tätigkeit
  • Definition des Arbeitsvorgangs unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
  • Aufbau der Entgeltordnung zum TVöD-VKA/TVöD-Bund/TV-L
  • Bewertung von Arbeitsvorgängen
  • Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen
  • Eingruppierung nach Funktionsmerkmalen
  • Gesamtbewertung

Im Inhouse-Bereich ist eine Konzeption als Workshop möglich.

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